Berufsbildende Schulen in Österreich 2013

Glossar

EU-Anerkennung


Die Bildungs- und Ausbildungsgänge an den österreichischen berufsbildenden höheren Schulen einschließlich deren Sonderformen, an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, an Meisterschulen, Meisterklassen, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen, deren Struktur in Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt ist, sind dem Diplomniveau der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuzuordnen (gem. Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Anhang III).

Das Zeugnis stellt somit ein Diplom im Sinne des Artikels 11 Buchstabe c) der Richtlinie 2005/36/EG dar. Wie die Richtlinie ausdrücklich klarstellt, eröffnet dieser Ausbildungsabschluss den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erforderlichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt. Die Richtlinie eröffnet somit den Berufszugang, regelt aber keine Gleichhaltung von akademischen Graden.

Für die berufsbildenden mittleren Schulen gilt das Zeugnis, das den erfolgreichen Abschluss bestätigt, als Zeugnis im Sinne des Artikels 11 Buchstabe b) der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Der erfolgreiche Abschluss eines Kollegs stellt ein Diplom im Sinne des Artikels 11 Buchstabe c) Ziffer i) der Richtlinie 2005/36/EG dar und entspricht damit gemäß Artikel 13 Absatz 3 dieser Richtlinie einem Ausbildungsnachweis, der eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren abschließt, unabhängig davon, ob die im Aufnahmestaat geforderte Ausbildung Artikel 11 Buchstabe d) oder Artikel 11 Buchstabe e) der Richtlinie zuzuordnen ist.

Der erfolgreiche Abschluss der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sowie für Sozialpädagogik gilt als Absolvierung eines besonders strukturierten Ausbildungsgangs gemäß Artikel 11 Buchstabe c) Ziffer ii) und Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG.

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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur | Minoritenplatz 5 | 1014 Wien | Kontakt Datum des Ausdrucks: 21.5 2013
 
 
 
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