GlossarPflichtpraktikum
Schüler/innen der meisten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen müssen einmal oder mehrmals während der Sommerferien ein bezahltes Pflichtpraktikum in einschlägigen Betrieben ablegen. In manchen Fällen ist zu diesem Zweck das Unterrichtsjahr etwas verkürzt (z.B. Schulen für Tourismus).
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur | Minoritenplatz 5 | 1014 Wien | Kontakt
Datum des Ausdrucks: 22.5 2013
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Berechtigungen
Die Reife- und Diplomprüfung der berufsbildenden höheren Schulen berechtigt zum Besuch von Fac .... MEHR
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Introduction about schools and colleges in Austria.
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