GlossarPflegehelfer/in
Die Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/in ist im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt. Die schulische Ausbildung erfolgt an Schulen für Sozialbetreuungsberufe. Die Prüfung, die bei der jeweiligen Landessanitätsbehörde abzulegen ist, berechtigt zur Ausübung des Berufes. Es gibt auch Ausbildungsgänge für Pflegehelfer/innen, die an Krankenanstalten eingerichtet sind.
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur | Minoritenplatz 5 | 1014 Wien | Kontakt
Datum des Ausdrucks: 25.5 2013
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Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist an 3- bis 4-jährigen berufsbildenden mittleren Schulen, meist am Ende .... MEHR
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Introduction about schools and colleges in Austria.
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