Berufsbildende Schulen in Österreich 2010

Allgemeine Informationen


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Berufsbildende höhere Schulen

In einer berufsbildenden höheren Schule, die 5 Jahre dauert, werden höhere berufliche Qualifikationen und vertiefte Allgemeinbildung vermittelt. Sie endet mit der Reife- und Diplomprüfung.


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Berufsbildende mittlere Schulen

In einer berufsbildenden mittleren Schule (oder Fachschule) werden berufliche Qualifikationen und Allgemeinbildung vermittelt. Sie dauert 3 oder 4 Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung.

Es gibt auch 1- und 2-jährige Fachschulen sowie Sonderformen und spezielle Lehrgänge.


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Warum eine berufsbildende Schule?

Egal ob du dich für eine Lehre entscheidest oder eine kürzere oder längere schulische Ausbildung überlegst: In einer berufsbildenden Schule lernst du Theorie und Praxis des gewählten Ausbildungs-/Berufsbereichs, du erhältst aber auch umfassende Allgemeinbildung. Sofort nach dem Ende vieler Ausbildungen kannst du das erworbene Wissen praktisch anwenden. Die berufsbildenden Schulen ermöglichen den direkten Einstieg ins Berufsleben.

Du erwirbst mit der berufsbildenden höheren Schule den allgemeinen Hochschulzugang sowie - je nach Ausbildungstyp - bestimmte berufliche Qualifikationen und Berechtigungen (Doppelqualifikation). Außerdem erhältst du eine prima Voraussetzung zur beruflichen Selbstständigkeit. Berufsbildende Schulen bilden die optimale Basis für ein erfolgreiches Berufsleben und bieten die beste Voraussetzung zur Gründung eines Unternehmens.


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Der große Vorteil bei der 5-jährigen Ausbildung ist auch die EU-Anerkennung:
Die österreichischen berufsbildenden höheren Schulen einschließlich deren Sonderformen (sowie die Bildungs- und Ausbildungsgänge an Meisterschulen, Meisterklassen, Werkmeister- oder Bauhandwerkerschulen, deren Struktur in Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt ist) sind dem Diplomniveau der Richtlinie zuzuordnen (gemäß Artikel 13 Abs. 2 Unterabsatz 3 und Anhang III). Das Zeugnis stellt somit ein Diplom im Sinn des Artikels 11 Buchstabe c) der Richtlinie 2005/36/EG dar.
Wie die Richtlinie ausdrücklich klarstellt, eröffnet dieser Ausbildungsabschluss den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt. Die Richtlinie eröffnet somit den Berufszugang, regelt aber keine Gleichhaltung von akademischen Graden.


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Richtlinie 2005/36/EG


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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur | Minoritenplatz 5 | 1014 Wien | Kontakt Datum des Ausdrucks: 7.9 2010
 
 
 
Bildungsberatung

Die Bildungsberatung erfolgt durch eigens ausgebildete Lehrer/innen, die an allgemein bildenden Sch .... MEHR
 
 
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