Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
 Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben die Aufgabe, Qualifikationen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Kindergarten erforderlich sind und die Schüler/innen zugleich zur Hochschulreife zu führen. An diesen Schulen können Schüler/innen auch zu Erzieher/innen an Horten ausgebildet werden bzw. einen Freigegenstandsbereich "Früherziehung" wählen können, der speziell für die Arbeit mit unter 3-Jährigen befähigt.
- Die 5-jährige Bildungsanstalt führt zur beruflichen Berechtigung und zur Hochschulreife (Abschluss: Reife- und Diplomprüfung). Aufnahmebedingung: Erfolgreicher Abschluss der ersten 8 Jahre der Schulpflicht.
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Das 4-semestrige Kolleg führt zur beruflichen Berechtigung (Abschluss: Diplomprüfung). Aufnahmebedingung: Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung.
Für beide Ausbildungsformen ist eine Eignungsprüfung - fachliche/körperliche Eignung - abzulegen.
Nützliche Links
Kollegs und Kollegs für Berufstätige
Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur | Minoritenplatz 5 | 1014 Wien | Kontakt
Datum des Ausdrucks: 22.5 2013
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Introduction about schools and colleges in Austria.
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