Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
 Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben die Aufgabe, Erzieher/innen (Sozialpädagog/inn/en) auszubilden, die die Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit erfüllen und die Schüler/innen zugleich zur Hochschulreife führen.
Einsatz an Schulen mit ganztägiger Betreuung, Horte, Heime, Tagesheimstätten, Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Beratungsstellen, Freizeitpädagogik, außerschulische Jugendarbeit etc.
- Die 5-jährige Bildungsanstalt führt zur beruflichen Berechtigung und zur Hochschulreife (Abschluss: Reife- und Diplomprüfung).
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Das 4-semestrige Kolleg führt zur beruflichen Berechtigung (Abschluss: Diplomprüfung). Aufnahmebedingung: Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung.
Für beide Ausbildungsformen ist eine Eignungsprüfung - fachliche/körperliche Eignung - abzulegen.
Nützliche Links
Kollegs und Kollegs für Berufstätige
Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur | Minoritenplatz 5 | 1014 Wien | Kontakt
Datum des Ausdrucks: 7.9 2010
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Facharbeiterprüfung
Die Facharbeiterprüfung in der Land- und Forstwirtschaft ist das Gegenstück zur Lehrabschlussprüfun .... MEHR
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Introduction about schools and colleges in Austria.
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