Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
 Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben die Aufgabe, Erzieher/innen (Sozialpädagog/inn/en) auszubilden, die die Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit erfüllen und die Schüler/innen zugleich zur Hochschulreife führen.
Einsatz an Schulen mit ganztägiger Betreuung, Horte, Heime, Tagesheimstätten, Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Beratungsstellen, Freizeitpädagogik, außerschulische Jugendarbeit etc.
- Die 5-jährige Bildungsanstalt führt zur beruflichen Berechtigung und zur Hochschulreife (Abschluss: Reife- und Diplomprüfung).
-
Das 4-semestrige Kolleg führt zur beruflichen Berechtigung (Abschluss: Diplomprüfung). Aufnahmebedingung: Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung.
Für beide Ausbildungsformen ist eine Eignungsprüfung - fachliche/körperliche Eignung - abzulegen.
Nützliche Links
Kollegs und Kollegs für Berufstätige
Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
|
 |
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur | Minoritenplatz 5 | 1014 Wien | Kontakt
Datum des Ausdrucks: 19.6 2013
|
|
Meisterschulen
Die Meisterschule ist eine Sonderform der gewerblichen, technischen oder kunstgewerblichen Fac .... MEHR
|
|
Introduction about schools and colleges in Austria.
MORE
|
|