Schwerpunkte
Technische und (kunst)gewerbliche Schulen
Elektronik und Technische Informatik
Name
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Dauer
5 Jahre
Bedingung
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
Fachschule für Elektronik und Technische Informatik mit Betriebspraxis
Dauer
3½ Jahre
Bedingung
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
Name
* Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik und Technische Informatik
Dauer
4 Semester
Bedingung
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung bzw. Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung
Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik
Dauer
7 Semester (Abendform)
Bedingung
Positiver Abschluss einer facheinschlägigen Fachschule oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik
Dauer
2 + 6 Semester
Bedingung
Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Kolleg für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik
Dauer
6 Semester
Bedingung
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung
Abschluss Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.