Schwerpunkte
Technische und (kunst)gewerbliche Schulen
Metallgestaltung
Name
* Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Metallgestaltung
Dauer
2 Jahre
Bedingung
Mindestalter 18 Jahre; Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschule.
Bemerkung
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.