Schwerpunkte
Technische und (kunst)gewerbliche Schulen
Hochbau
Name
Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer
5 Jahre
Bedingung
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Kolleg für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer
4 Semester (Tagesform)
Bedingung
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung
Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.
Name
* Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Dauer
4 Semester
Bedingung
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung
Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Dauer
4 Semester
Bedingung
Positiver Abschluss einer 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstigen Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer
5 Semester (Tagesform)
Bedingung
Positiver Abschluss einer facheinschlägigen Fachschule oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer
7 Semester (Abendform)
Bedingung
Positiver Abschluss einer facheinschlägigen Fachschule oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer
8 Semester
Bedingung
Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Kolleg für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer
6 Semester (Abendform)
Bedingung
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung
Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.
Name
* Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer
6 Semester
Bedingung
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung
Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Name
* Höhere Lehranstalt (einschl. Kolleg) für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer
HTL: 8 Semester, Kolleg: 6 Semester
Bedingung
HTL: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang. Kolleg: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung
Abschluss HTL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.