Pflichtpraktikum
Schüler/innen aller berufsbildenden höheren und der meisten berufsbildenden mittleren Schulen müssen einmal oder mehrmals während der Sommerferien ein bezahltes Pflichtpraktikum in einschlägigen Betrieben ablegen. In manchen Fällen ist zu diesem Zweck des Unterrichtsjahr etwas verkürzt (z.B. Schulen für Tourismus). Die Ziele eines Pflichtpraktikums sind:
- Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis (nicht zuletzt auch, um die Motivation für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen)
- Kennenlernen der Anforderungen der Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.
- Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg/innen, Kund/innen, Erlernen von Teamfähigkeit etc.
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und Anerkennung sowie zur Bewältigung von Misserfolgen
- Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und potentiellen späteren Arbeitgebern
- Berufshinwendung und Berufserprobung
- Erfahren/Erleben von Erwerbstätigkeit
SCHULEN MIT PFLICHTPRAKTIUM
TECHNISCHE, GEWERBLICHE UND KUNSTGEWERBLICHE SCHULEN
Höhere technische Lehranstalt
An einer Höheren technischen Lehranstalt ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang.
Fachschule
An einer technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschule ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4 Klasse.
Kolleg für …
An technischen Kollegs für … sind ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit.
KAUFMÄNNISCHE SCHULEN
In den Lehrplänen der Handelsschule, der Handelsakademie, dem Aufbaulehrgang und dem Kolleg ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verankert. Es dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Handelsakademie: in der unterrichtsfreien Zeit, 300 Arbeitsstunden zwischen II. und V. Jahrgang
Handelsschule: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen II. und III. Jahrgang
Aufbaulehrgang: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen I. und III. Jahrgang
Kolleg: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen 1. und 4. Semester
SCHULEN FÜR MODE SOWIE FÜR KUNST UND GESTALTUNG
Höhere Lehranstalt für Mode sowie für Kunst und Gestaltung
An einer Höheren Lehranstalt für Mode sowie für Kunst und Gestaltung ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: 4 Wochen Pflichtpraktikum für Eintritt in den V. Jahrgang.
Fachschule für Mode
An einer Fachschule für Mode ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: 4 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse.
Aufbaulehrgang für Mode
Kein Pflichtpraktikum, aber fakultatives Praktikum möglich (4 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang).
Kolleg für Mode
Pflichtpraktikum: 4 Wochen zwischen 2. und 3. Semester
SCHULEN FÜR TOURISMUS
Höhere Lehranstalt für Tourismus
An einer Höheren Lehranstalt für Tourismus ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Insgesamt 8 Monate vor Eintritt in den V. Jahrgang.
Hotelfachschule
An einer Hotelfachschule ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse.
Tourismusfachschule
An einer Tourismusfachschule ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan vorgesehen.
Pflichtpraktikum: 16 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse.
Aufbaulehrgang für Tourismus
In einem Aufbaulehrgang für Tourismus ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Insgesamt 4 Monate vor Eintritt in den III. Jahrgang.
Kolleg für Tourismus
In einem Kolleg für Tourismus ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Insgesamt 12 Wochen vor Eintritt in das 3. Semester.
SCHULEN FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe
An einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan vorgesehen.
Pflichtpraktikum: 3 Monate (Vollzeit) zwischen dem III. und IV. Jahrgang.
Fachschule für wirtschaftliche Berufe
An einer Fachschule für wirtschaftliche Berufe ist Pflichtpraktikum vorgesehen.
Pflichtpraktikum: Insgesamt mindestens 8 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse
Fakultatives Praktikum: 4 Wochen zwischen der 1. und 2. Klasse.
Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe
In einem Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe ist Pflichtpraktikum vorgesehen.
Pflichtpraktikum: Insgesamt mindestens 8 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang.
Kolleg für wirtschaftliche Berufe
An einem Kolleg für wirtschaftliche Berufe ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: 8 Wochen zwischen 2. und 3. Semester.
SCHULEN FÜR SOZIALBERUFE
Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe
Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe für Berufstätige
Fachschule für Familienhilfe und Pflegehilfe für Berufstätige
Schule für Sozialbetreuungsberufe
In den genannten Fachschulen (auch für Berufstätige) ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: 1.200 Stunden.
Fachschule für Familienhilfe und Pflegehilfe
In einer Fachschule für Familienhilfe und Pflegehilfe ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: 1.700 Stunden.
Fachschule für Sozialberufe
An einer Fachschule für Sozialberufe ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Je 12 Stunden innerhalb der letzten beiden Jahre.
Schule für Sozialbetreuungsberufe
An einer Schule für Sozialbetreuungsberufe ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum (Fachniveau): 2 unterschiedliche Praktika mit je mindestens 120 Stunden.
Pflichtpraktikum (Diplomniveau): 3 unterschiedliche Praktika mit je 120 Stunden.
LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau
Höhere Lehranstalt für Landtechnik
Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft
An den genannten Höheren Lehranstalten ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
An den genannten Höheren Lehranstalten ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Abschnitt I: 6 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 10 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 6 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
An einer Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 10 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
An einer Höheren Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 8 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 8 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
BILDUNGSANSTALTEN
Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Bei den oben angeführten Bildungsanstalten ist ein Pflichtpraktikum im Lehrplan verordnet.
Pflichtpraktikum: 8 Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Dazu 3 Wochen Ferialpraktikum in der 3. Klasse und 3 Wochen Ferialpraktikum in der 4. Klasse.
INTERESSANTE LINKS
Pflichtpraktikum – Broschüre der Arbeiterkammer