5/4/2023

Pflichtpraktikum

Schüler/innen aller berufsbildenden höheren und der meisten berufsbildenden mittleren Schulen müssen einmal oder mehrmals während der Sommerferien ein bezahltes Pflichtpraktikum in einschlägigen Betrieben ablegen. In manchen Fällen ist zu diesem Zweck des Unterrichtsjahr etwas verkürzt (z.B. Schulen für Tourismus). Die Ziele eines Pflichtpraktikums sind:

  • Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis (nicht zuletzt auch, um die Motivation für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen)

  • Kennenlernen der Anforderungen der Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.

  • Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg/innen, Kund/innen, Erlernen von Teamfähigkeit etc.

  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und Anerkennung sowie zur Bewältigung von Misserfolgen

  • Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und potentiellen späteren Arbeitgebern

  • Berufshinwendung und Berufserprobung

  • Erfahren/Erleben von Erwerbstätigkeit

Praktika Wegweiser: steht Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen bei der Organisation und Durchführung von Praktika zur Verfügung. Herzstück der Online-Plattform sind Instrumente, die die Schülerinnen und Schüler in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Praktikums unterstützen und den Entwicklungsprozess in Form eines Praktikumsportfolios dokumentieren.

Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen
  • Höhere technische Lehranstalt: Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Fachschule: Mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4 Klasse.

  • Kolleg für ...: Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit.

Kaufmännische Schulen
  • Handelsakademie: in der unterrichtsfreien Zeit, 300 Arbeitsstunden zwischen II. und V. Jahrgang

  • Handelsschule: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen 2. und 3. Klasse

  • Aufbaulehrgang: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen I. und III. Jahrgang

  • Kolleg: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen 1. und 4. Semester

Schulen für Mode sowie für Kunst und Gestaltung
  • Höhere Lehranstalt für Mode sowie für Kunst und Gestaltung: 4 Wochen Pflichtpraktikum für Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Fachschule für Mode: 4 Wochen Pflichtpraktikum zwischen der 2. und 3. Klasse.

  • Aufbaulehrgang für Mode: Kein Pflichtpraktikum, aber fakultatives Praktikum möglich (4 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang).

  • Kolleg für Mode: Pflichtpraktikum 4 Wochen zwischen 2. und 3. Semester

Schulen für Tourismus
  • Höhere Lehranstalt für Tourismus: Insgesamt 8 Monate vor Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Hotelfachschule: 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse.

  • Tourismusfachschule: 16 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse.

  • Aufbaulehrgang für Tourismus: Insgesamt 4 Monate vor Eintritt in den III. Jahrgang.

  • Kolleg für Tourismus: Insgesamt 12 Wochen vor Eintritt in das 3. Semester.

Schulen für wirtschaftliche Berufe
  • Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe: 3 Monate (Vollzeit) zwischen dem III. und IV. Jahrgang.

  • Fachschule für wirtschaftliche Berufe: Insgesamt mindestens 8 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse; Fakultatives Praktikum: 4 Wochen zwischen der 1. und 2. Klasse.

  • Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe: Insgesamt mindestens 8 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang.

  • Kolleg für wirtschaftliche Berufe: 8 Wochen zwischen 2. und 3. Semester.

Schulen für Sozialberufe
  • Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe

  • Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe für Berufstätige

  • Fachschule für Familienhilfe und Pflegehilfe für Berufstätige

  • Schule für Sozialbetreuungsberufe

In den genannten Fachschulen (auch für Berufstätige) ist ein Pflichtpraktikum von 1.200 Stunden im Lehrplan verordnet Fachschule für Familienhilfe und Pflegehilfe: 1.700 Stunden.

  • Fachschule für Sozialberufe: Je 12 Stunden innerhalb der letzten beiden Jahre.

  • Schule für Sozialbetreuungsberufe: Fachniveau: 2 unterschiedliche Praktika mit je mindestens 120 Stunden; Diplomniveau: 3 unterschiedliche Praktika mit je 120 Stunden.

Höhere Land- und forstwirtschaftliche Schulen
  • Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

  • Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau

  • Höhere Lehranstalt für Landtechnik

  • Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft

jeweils: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung sowie Höhere Lehranstalt für Gartenbau: Abschnitt I: 6 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 10 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 6 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 10 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 8 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 8 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

Bildungsanstalten
  • Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

  • Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

8 Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Dazu 3 Wochen Ferialpraktikum im III.Jahrgang und 3 Wochen Ferialpraktikum im IV. Jahrgang.