9/8/2025

Pflichtpraktikum

Schülerinnen und Schüler aller berufsbildenden höheren und der meisten berufsbildenden mittleren Schulen müssen einmal oder mehrmals während der Sommerferien bzw. der unterrichtsfreien Zeit ein Pflichtpraktikum in einschlägigen Betrieben ablegen. In manchen Fällen ist zu diesem Zweck des Unterrichtsjahr etwas verkürzt (z.B. Schulen für Tourismus). Die Ziele eines Pflichtpraktikums sind:

  • Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis (nicht zuletzt auch, um die Motivation für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen)

  • Kennenlernen der Anforderungen der Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.

  • Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Erlernen von Teamfähigkeit etc.

  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und Anerkennung sowie zur Bewältigung von Misserfolgen

  • Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und potentiellen späteren Arbeitgebern

  • Berufshinwendung und Berufserprobung

  • Erfahren/Erleben von Erwerbstätigkeit

Praktika Wegweiser: steht Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften bei der Organisation und Durchführung von Praktika zur Verfügung. Herzstück der Online-Plattform sind Instrumente, die die Schülerinnen und Schüler in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Praktikums unterstützen und den Entwicklungsprozess in Form eines Praktikumsportfolios dokumentieren.

Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen
  • Höhere technische Lehranstalt: Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Fachschule: Mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4 Klasse.

  • Kolleg für ... Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit.

Kaufmännische Schulen
  • Handelsakademie: in der unterrichtsfreien Zeit, 300 Arbeitsstunden zwischen II. und V. Jahrgang

  • Handelsschule: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen 2. und 3. Klasse

  • Aufbaulehrgang: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen I. und III. Jahrgang

  • Kolleg: in der unterrichtsfreien Zeit, 150 Arbeitsstunden zwischen 1. und 4. Semester

Schulen für Mode, Kunst und Gestaltung, Produktgestaltung und Präsentation sowie Hairstyling
  • Höhere Lehranstalt für Mode: 4 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung: 4 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung: 4 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation: 4 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei: 3 Monate Pflichtpraktikum zwischen dem III. und IV. Jahrgang.

  • Fachschule für Mode: 4 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in die 3. Klasse.

  • Aufbaulehrgang für Mode: 4 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in den III. Jahrgang.

  • Kolleg für Mode: 4 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in das 3. Semester.

Schulen für Tourismus
  • Höhere Lehranstalt für Tourismus: 32 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in den V. Jahrgang.

  • Hotelfachschule: 24 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in die 3. Klasse.

  • Tourismusfachschule: 16 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in die 3. Klasse.

  • Aufbaulehrgang für Tourismus: 16 Wochen Pflichtpraktikum vor Eintritt in den III. Jahrgang.

  • Kolleg für Tourismus: 3 Monate Pflichtpraktikum vor Eintritt in das 3. Semester.

Schulen für wirtschaftliche Berufe
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe: 3 Monate Pflichtpraktikum zwischen dem III. und IV. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Sozialmanagement: 8 Wochen Pflichtpraktikum zwischen dem III. und IV. Jahrgang sowie zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign: 8 Wochen Pflichtpraktikum zwischen dem II. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement: 8 Wochen Pflichtpraktikum zwischen dem II. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Umwelt und Wirtschaft: 12 Wochen Pflichtpraktikum zwischen dem III. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Wasser und Kommunalwirtschaft: 12 Wochen Pflichtpraktikum zwischen dem III. und V. Jahrgang.

  • Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe: 8 Wochen Pflichtpraktikum zwischen der 2. und 3. Klasse.

  • Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte: 8 Wochen Pflichtpraktikum zwischen der 2. und 3. Klasse.

  • Kolleg für wirtschaftliche Berufe: 8 Wochen Pflichtpraktikum zwischen 2. und 3. Semester.

Schulen für Sozialberufe / Pflege
  • Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung: 15 Wochen und 5 Wochen Pflichtpraktikum zwischen dem III. und IV. Jahrgang und IV. und V. Jahrgang sowie 27 bzw. 34 Wochenstunden (unterjährige Praktika, ab dem 1. Jahrgang).

  • Fachschule für Sozialberufe und Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung: 12 bzw. 8 Wochenstunden (unterjährige Praktika) in der 2. und 3. Klasse.

  • Schule für Sozialbetreuungsberufe - Fachniveau (Statut): 1.200 Stunden Pflichtpraktika in 2 unterschiedlichen Bereichen mit je mindestens 120 Stunden.

  • Schule für Sozialbetreuungsberufe - Diplomniveau (Statut, aufbauend auf Fachniveau): 600 Stunden Pflichtpraktika in 3 unterschiedlichen Bereichen mit je mindestens 120 Stunden.

Höhere Land- und forstwirtschaftliche Schulen
  • Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

  • Höhere Lehranstalt für Landtechnik

  • Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

  • Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement

  • Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Jeweils: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 12 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung sowie Höhere Lehranstalt für Gartenbau: Abschnitt I: 6 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 10 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 6 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 10 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang. Abschnitt II: 8 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Abschnitt III: 8 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

  • Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang.

  • Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft: Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem I. und II. Jahrgang. Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang.

  • Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang.

  • Forstfachschule des Bundes: 1 Monat zwischen der 1. und 2. Klasse.

Bildungsanstalten
  • Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

  • Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

8 Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Dazu 3 Wochen Ferialpraktikum im III.Jahrgang und 3 Wochen Ferialpraktikum im IV. Jahrgang.