11/16/2022

Nostrifikation und Bewertung

Bewertung ausländischer Abschlusszeugnisse

Die Bewertung ausländischer Abschlusszeugnisse soll die Einschätzung der im Ausland erworbener Schulabschlüsse erleichtern sowie eine grundsätzliche Beurteilung der Vergleichbarkeit mit einem österreichischen Schulabschluss ermöglichen.

Die ausgestellte Bewertung unterstützt vor allem bei der Arbeitsplatzsuche. Die Bewertung ersetzt nicht die Anerkennung von Qualifikationen für den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen oder die Nostrifizierung von Zeugnissen.

Möchten Sie Ihre Ausbildung bewerten lassen? Der Antrag ist kostenlos und online unter folgenden Link einzubringen: Bewertung ausländischer Zeugnisse . Dort finden Sie auch ein Informationsblatt mit einer Übersicht der benötigten Dokumente.

Nostrifikation ausländischer Abschlusszeugnisse

Die Nostrifikation ausländischer Zeugnisse beruht auf einem Vergleich der abgelegten Prüfungen und des besuchten Unterrichts auf Basis der österreichischen Lehrpläne. Grundvoraussetzung für die Nostrifizierung ist der Hauptwohnsitz in Österreich. Falls einzelne Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffgebiete nicht ausreichend nachgewiesen erscheinen, so werden entsprechende Zusatzprüfungen vorgeschrieben. Diese Prüfungen werden in Form von Externistenprüfungen an einer entsprechenden Schule abgelegt.

Ein Zeugnis kann nur dann nostrfiziert werden, wenn es sich um ein Zeugnis einer ausländischen Schule handelt, deren Status dem einer österreichischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule entspricht. Falls die staatliche Anerkennung der betreffenden Schule im Ausland nicht einwandfrei aus dem Zeugnis ersichtlich ist, ist ein entsprechender Nachweis seitens der dortigen Schulbehörde zu erbringen. Eine Nostrifikation ist nur bei Zeugnissen möglich, auf denen die benoteten Unterrichtsgegenstände aufscheinen. Schulbesuchsbestätigungen sind nicht nostrifizierbar.


Link