Glossar

Berufsreifeprüfung

Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Absolventinnen und Absolventen mit a) einer Lehrabschluss- oder Facharbeiterprüfung b) einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule c) einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule bzw. einer Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst d) einer Meister- oder Befähigungsprüfung e) einer Dienstprüfung gemäß § 28 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 f) einem Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer Bildungsanstalt für Elementar- oder Sozialpädagogik, jeweils mit einer mindestens 3-jährigen beruflichen Tätigkeit g) einem Abschluss des 4. Semesters einer Schule für Berufstätige den allgemeinen Hochschulzugang, führt aber zu keinen Berechtigungen. Sie besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und einen berufsbezogenen Fachbereich. Die Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung, sie kann an berufsbildenden höheren Schulen, allgemein bildenden höheren Schulen, Bildungsanstalten für Elementarpädagogik bzw. Sozialpädagogik abgelegt werden. Die letzte Teilprüfung darf erst nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Vorbereitungslehrgänge werden in vom Bundesministerium für Bildung bzw. Bundesminsterium für Frauen, Wissenschaft und Forschung anerkannten Erwachsenenbildungsinstitutionen (z.B. Berufsförderungsinstitute, Volkshochschulen, Wirtschaftsförderungsinstitute) und an manchen berufsbildenden Schulen angeboten.