Glossar

Unternehmerprüfung

Die Unternehmerprüfung vermittelt das Basiswissen, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung vorausgesetzt wird. Laut BGBl. II Nr. 210/1999 (§ 8) gilt der Entfall des Prüfungsteils Unternehmerprüfung für alle berufsbildenden mittleren und höheren Schulen mit mindestens 160 einschlägigen Unterrichtseinheiten. Der Abschluss bestimmter schulischer Ausbildungen wie alle berufsbildenden höheren Schulen und die meisten berufsbildenden mittleren Schulen sowie die kaufmännischen Berufsschulen ersetzt somit die staatliche Unternehmerprüfung.