Glossar

Zusatzprüfungen

Wer die Reife- und Diplomprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule abgelegt hat, kann in der Regel an einer Universität studieren. Für manche Studienrichtungen sind Zusatzprüfungen abzulegen, wenn an der besuchten Schulart bestimmte für das Studium wesentliche Pflichtgegenstände (z.B. Biologie, Darstellende Geometrie, Griechisch, Latein, Psychologie, Philosophie) nicht vorgesehen waren. Die Zusatzprüfungen sind nur dann erforderlich, wenn der angeführte Unterrichtsgegenstand weder als Pflichtgegenstand noch in einem bestimmten Mindestausmaß erfolgreich besucht wurde.