Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule

Kontaktdaten

Kennzahl: 325438

Adresse: Hammerweg 1, 3910 Zwettl

Telefon: 02822 52380-0

Website: http://www.hakzwettl.ac.at/

E-Mail: 325438@noeschule.at

Fax: 02822 52380-8

HAK Handelsakademie

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Finanz- und Risikomanagement

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie - E-Business

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Ausbildungsschwerpunkt Logistikmanagement

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Management für Gesundheit und Sportmanagement

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Handelsakademie, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Management für Lebensmittel

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

HAS Handelsschule

Handelsschule

Dauer: 3 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

Externistenprüfung

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung