Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe des Werkes der Frohbotschaft Batschuns

Kontaktdaten

Kennzahl: 804519

Adresse: Am Garnmarkt 12, 6840 Götzis

Telefon: 05523 53128-10

Website: https://www.kathi-lampert-schule.at/

E-Mail: office@kathi-lampert-schule.at

Fachschule

Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau) mit Pflegeassistenz

Dauer: 2 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 17 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).

Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.

Vorbereitungslehrgang

Vorbereitungslehrgang der Schule für Sozialbetreuungsberufe

Dauer: 2 Semester

Bedingung: Positiver Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 16. Lebensjahres; Praktikumsstelle in einer sozialen Einrichtung.

Bemerkung: Berechtigt zum Eintritt in eine Schule für Sozialbetreuungsberufe.

Fachschule für Berufstätige

Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)

Dauer: 6-12 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)

Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 19 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).

Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)

Dauer: 6-12 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)

Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 19 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).

Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)

Dauer: 4-8 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)

Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 19 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).

Bemerkung: Abschluss: Facharbeiterprüfung.