Schule für Sozialbetreuungsberufe des Werkes der Frohbotschaft Batschuns

Kontaktdaten

Kennzahl: 802469

Adresse: Heldendankstraße 50, 6900 Bregenz

Telefon: 05574 71132

Website: https://www.sozialberufe.net/

E-Mail: office@sob.snv.at

Fax: 05574 71132-6

Fachschule

Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Altenarbeit (Diplomniveau)

Dauer: 3 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 9. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung; Mindestalter 17 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).

Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Familienarbeit und Behindertenarbeit (Diplomniveau)

Dauer: 3 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 17 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).

Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Altenarbeit (Fachniveau)

Dauer: 2 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 17 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).

Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.

Vorbereitungslehrgang

Vorbereitungslehrgang der Schule für Sozialbetreuungsberufe

Dauer: 2 Semester

Bedingung: Positiver Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 16. Lebensjahres; Praktikumsstelle in einer sozialen Einrichtung.

Bemerkung: Berechtigt zum Eintritt in eine Schule für Sozialbetreuungsberufe.

Fachschule für Berufstätige

Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Altenarbeit (Fachniveau)

Dauer: 4-8 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)

Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 19 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).

Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.